Grunderwerbsteuer
Verschiedene Rechtsvorgänge, wie beispielsweise der Kauf einer Immobilie, unterliegen der sogenannten Grunderwerbsteuer, welche in § 1 Abs. 1 GrEStG geregelt ist.
Welcher Steuersatz vorgesehen ist, legt das jeweilige Bundesland selbst fest. In der Regel beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 % und 6,5 %. Als Bemessungsgrundlage, für welche der Steuersatz angewendet wird, gilt der Kaufpreis des Grundstücks und Gebäudes.
Auch für Unternehmen spielt die Grunderwerbsteuer eine wesentliche Rolle. Beim Kauf einer Immobilie fallen kosten an, die sowohl die Abschreibungsbasis als auch die Anschaffungskosten erhöhen.
Beispiel für die Grunderwerbsteuer
Ein Unternehmen kauft in Hamburg ein Fabrikgebäude. Der Kaufpreis beträgt 2.000.000 Euro. Der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer beträgt in Hamburg 4,5 %, sodass 90.000 Euro fällig werden. Somit erhöhen sich die Anschaffungskosten für das Fabrikgebäude auf 2.090.000 Euro.
Damit die Abschreibung berechnet werden kann, ist der Kaufpreis aufzuteilen. Das Gebäude wird abgeschrieben und hat eine begrenzte Nutzungsdauer. Das Grundstück selbst wird hingegen nicht abgeschrieben.