Abbaufähige Fixkosten

Ein Unternehmer kann leicht in eine Situation gelangen, in der er Fixkosten einsparen muss. Es empfiehlt sich allerdings auch ohne eine Krisensituation, unnötige Fixkosten zu eliminieren.


Beispiel Abbaufähige Fixkosten

1.)    Da der Unternehmer ein Gebäude gekauft hat, das ab März für seine Zwecke verfügbar ist, kann er Mieten für die zuvor genutzten Gebäude 1 und 2 sparen. Für Gebäude 1 besteht eine monatliche Miete von 2.000€ und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Für Gebäude 2 besteht eine halbjährlich zahlbare Miete  von 18.000€ und eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.
2.)    Aufgrund der Nähe der alten Gebäude am Fluss besteht eine Versicherung von jährlich 2.000€ gegen Überschwemmungen. Diese wird zum 01.01. eines Jahres gezahlt und ist monatlich kündbar. Für das neue Gebäude, das weiter vom Fluss entfernt liegt, benötigt der Unternehmer diese Versicherung jedoch nicht mehr.
3.)    Da der Unternehmer ab März eine leistungsfähigere, verbrauchsärmere Maschine zur Produktion nutzen möchte, möchte er eine seiner alten Maschinen verkaufen. Die monatlichen Fixkosten für diese betragen 200.
4.)    Da der Unternehmer erfahrungsgemäß weniger Waren liefern muss als angenommen, plant er, seinen alten LKW zu verkaufen. Er hat einen Käufer gefunden, der den LKW zum 01.01. kaufen möchte.

Somit können wir also folgende Tabelle anlegen, für die die monatlichen Zahlungen eingetragen werden, die getätigt werden müssten, wenn der Unternehmer die Fixkosten nicht abbauen würde:

Im zweiten Schritt wird überlegt, welche Kosten genau abgebaut werden können:

 

Es wird deutlich, dass die Summe der abbaufähigen Fixkosten 41.000 beträgt.