Der kalkulatorischer Unternehmerlohn

Der kalkulatorische Unternehmerlohn betrifft den eingetragenen Kaufmann, die OHG und die KG. Diese Unternehmensformen kalkulieren die Gehälter des Unternehmers in die Preise ein. Da es sich bei dem kalkulatorischen Unternehmerlohn um Zusatzkosten handelt, wird er nicht in der Finanzbuchhaltung sondern in der Kosten- und Leistungsrechnung erfasst.


Beispiel Der kalkulatorischer Unternehmerlohn

Das bedeutet, dass die Unternehmerlöhne als Kosten angesetzt werden. Die Arbeit des Unternehmers wird vor der Ermittlung des Gewinns entlohnt um einen angemessenen Gewinn auszuweisen.

Um den Unternehmerlohn angemessen zu kalkulieren, wird sich an der Höhe des Gehaltes eines Angestellten in einer vergleichbaren, leitenden Position orientiert.


KG – Kommanditgesellschaft

Die KG ist eine Personengesellschaft die auf einem formfreien aber schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufbaut. Zur Gründung sind mindestens zwei Gesellschafter (ein Komplementär und ein Kommanditist) notwendig. Sie wird im Handelsregister in Abteilung A eingetragen.

Zur Vertretung und Geschäftsführung sind nur die Komplementäre (Vollhafter) befugt. Sie haften mit ihrem Gesamtvermögen. Die Kommanditisten (Teilhafter) haben genau wie die Komplementäre ein Stimmrecht, leisten aber ansonsten nur ihrer Einlage und haften auch nur in Höhe ihrer Einlage.

Jeder Gesellschafter wird mit 4% von seiner Einlage am Gewinn beteiligt. Der Rest wird im angemessenen Verhältnis aufgeteilt. Ebenso werden Verluste gehandhabt.

OHG – offene Handelsgesellschaft

Die OHG ist eine Personengesellschaft die auf einem formfreien aber schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufbaut. Zur Gründung sind mindestens zwei Gesellschafter notwendig. Sie wird im Handelsregister in Abteilung A eingetragen.

Sofern im Vertrag nicht anders festgehalten, sind alle Gesellschafter zur Geschäftsführung und Vertretung befugt.

Jeder Gesellschafter hat ein Stimmrecht und haftet unmittelbar, solidarisch und unbeschränkt (auch mit seinem Privatvermögen)

Wenn im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt, wird der Gewinn wie folgt aufgeteilt:

Jeder Gesellschafter erhält 4% seiner Einlagen. Ist dann noch etwas vom Gewinn über, wird der Rest nach Köpfen verteilt.

Ähnlich ist es mit dem Verlust. Sind keine Regelungen dies bezüglich im Vertrag fixiert, so wird der Verlust auf die Gesellschafter verteilt.

Kaufmann

Die Rechte und Pflichten von Kaufmännern und Kauffrauen sind im HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt.

Ein Kaufmann ist jemand, der ein Handelsgewerbe betreibt. Das Handelsgewerbe ist ein legaler Betrieb und muss dauerhaft, planmäßig und mit der Absicht auf Gewinnerzielung geführt werden.

Freiberufler zählen nicht zu den Kaufmännern.

Der Istkaufmann

Der Istkaufmann ist ein Gewerbebetreibender mit kaufmännischer Organisation. Die Eintragung eines Istkaufmanns in das Handelsregister hat deklaratorische Wirkung. Aufgrund der Eintragung im Handelsregister ist der Istkaufmann nach dem HGB zur Buchführung verpflichtet. Er führt die Firma, kann Prokura erteilen, haftet selbstschuldnerisch und kann Personengesellschaften gründen.

Kalkulatorische Wagnisse

Kalkulatorische Wagnisse lassen sich in zwei Gruppierungen unterteilen. Zum Einen gibt es allgemeine unternehmerische Wagnisse und zum Anderen Einzelwagnisse.

Das allgemeine Unternehmerwagnis bezieht sich auf mögliche Verluste, die das gesamte Unternehmen gefährden. Diese Wagnisse ergeben sich aus allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen, die meistens eine gesamte Branche betreffen. Da die allgemeinen Unternehmerwagnisse kein Kostenbestandteil sind, werden die Verluste aus dem Betriebsgewinn gezahlt.

Die Einzelwagnisse

Die Einzelwagnisse resultieren aus Beschaffung, Produktion oder Absatz, dementsprechend aus den betriebsbezogenen Tätigkeiten. Aufgrund dieser Tatsache werden die Einzelwagnisse in der Regel als Kosten angesetzt. Die Einzelwagnisse sind relativ vorhersehbar und beruhen auf Erfahrungen die das Unternehmen in der Vergangenheit gemacht hat.

Beispiele für Einzelwagnisse sind:

Schäden an den Anlagen, die beispielsweise durch einen Brand verursacht wurden. Durch den Schaden stockt die Produktion und es ist mit einem Ausfall zu rechnen. Der Verlust von Vorräten durch Diebstahl oder ähnliches sowie Fehler in Forschung und Entwicklung gehören ebenfalls zu den Einzelwagnissen. Ein weiteres Einzelwagnis kann durch die Garantieleistung eines Unternehmens