Die Rechte eines Aktionärs
Aktionäre haben durch den Erwerb von Aktien nicht nur einen Anteil am Unternehmen erworben, sondern auch bestimmt mit der Aktie verknüpfte Rechte. Die Rechte von Aktionären sind im Aktiengesetzt und Handelsgesetzt geregelt.
Beispiel Die Rechte eines Aktionärs
Das Stimmrecht
Das Stimmrecht, ist das Recht der Mitsprache bei der Hauptversammlung. Kommt es auf der Hauptversammlung zu Abstimmungen, so wird ein Stimmrecht eines Aktionärs entweder nach Aktiennennbeträgen oder nach der Stückzahl der Aktien eines Aktionärs gewichtet. Das bedeutet logischerweise, dass je mehr Aktien ein Aktionär besitzt, desto größer ist sein Einfluss im Unternehmen. Das Stimmrecht kann auch durch eine Vollmacht weiter gegeben werden, sofern der Aktionär nicht selber persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen kann. Wird auf einer Hauptversammlung abgestimmt, so zählen nur die anwesenden Aktionäre und deren Stimmrechte. Eine Entscheidung wird dann aufgrund der einfachen Mehrheit besiegelt. Sofern es sich um eine Entscheidung handelt, die Änderungen in der Satzung herbei führt, entscheidet eine ¾ Mehrheit.
Die Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Teilnahme an der bereits oben genannten Hauptversammlung ist ebenfalls ein Recht des Aktionärs. Eine ordentliche Hauptversammlung findet jährlich statt und das innerhalb der ersten acht Monate eines Geschäftsjahres. Sofern der Aufsichtsrat oder ein Zusammenschluss der Aktionäre (sie müssen zusammen 5% des Grundkapitals haben)es wünscht, so kann eine außerordentliche Kapitalversammlung einberufen werden. Zur Hauptversammlung werden alle Aktionäre eingeladen. Dort werden Beschlüsse verabschiedet. Beispiele für Beschlüsse sind unter anderem; die Verwendung des Gewinns, die Entscheidung über die Abschlussprüfer, Änderungen der Satzung oder Kapitalbeschaffungsmaßnahmen und vieles mehr.
Das Bezugsrecht
Bei der Durchführung einer Kapitalerhöhung durch die Ausgabe junger Aktien, wird den Altaktionären ein Bezugsrecht eingeräumt, damit sie ihren Anteil am Unternehmen halten können.
Sofern auf der Hauptversammlung mit einer ¾ Mehrheit beschlossen, kann auch auf die Ausgabe von Bezugsrechten verzichtet werden. Weitere Voraussetzungen dafür sind, dass der Ausgabekurs der neuen Aktie nicht niedriger als 95% der alten Aktie ist und dass die ordentliche Kapitalerhöhung nicht größer als 10% des Grundkapitals ist.
Das Bezugsangebot muss der Vorstand den Aktionären mit der gesetzten Bezugsfrist sowie dem Bezugskurs mitzuteilen. Den Aktionären steht es dann offen an der Kapitalerhöhung teilzunehmen.
Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand
Ein Aktionär hat ein Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand auf der Hauptversammlung. Dieses Auskunftsrecht umfasst das Geschäftsgebaren der Aktiengesellschaft und kann auch vom Vorstand verneint werden, sofern eine Auskunft dem Unternehmen Schaden zufügen könnte.
Auskunftsrecht über die Bezüge des Vorstandes
Die Aktionäre haben ein Recht darauf Auskunft über die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft zu erhalten.
Das Recht auf Teilnahme am Liquidationserlös
Wenn eine Aktiengesellschaft aufgelöst wird, so wird zunächst den Verbindlichkeiten nachgekommen. Bleiben liquide Mittel über, so werden diese entsprechend an die Aktionäre verteilt.