Diskontkredit

Bei einem Diskontkredit werden noch nicht fällige Wechsel von Kreditinstituten angekauft. Als Gegenleistung erhält der Kunde, der der Bank den Wechsel verkauft, den Wechselbetrag. Der Diskont (die Zinsen, die bis zur Fälligkeit anfallen) wird von der Bank abgezogen. Der Wechselkredit wird an die Bank übertragen. Bei Fälligkeit des Wechsels, muss der Bezogene den im Wechsel benannten Betrag an die Bank zahlen.


Beispiel Diskontkredit

Firma X liefert am 1. Mai 2015 Waren im Wert von 10.000 Euro an Firma Y. Firma Y bittet um die Stundung der Forderung für 90 Tage. Firma X willigt ein und stellt einen Wechsel auf das Unternehmen Y aus. Firma X verkauft nun die mit dem Wechsel verbundene Forderung an ein Kreditinstitut. Die Bank vermindert die Auszahlungssummer um 5%. Sie kauft also den Wechsel nicht für 10.000 Euro, sondern zahlt an Firma X 9.875 Euro aus. Nach den 90 Tagen wird der Firma Y von der Bank der Wechsel vorgelegt. Somit erhält die Bank von diesem dann 10.000 Euro.

Der Wechselinhaber muss somit nicht bis zur Fälligkeit des Wechsels warten. Die Bank hat den Vorteil, dass sie den Wechselbetrag um die Zinsen auf der Grundlage der Restlaufzeit reduzieren kann.

Die meisten Banken vergeben einen Diskontkredit nur an vertrauenswürdige Partner, um sicher zu stellen, dass sie keine Verluste machen.