Leasing
Beim Leasing stellt der Leasing-Geber einem Leasing-Nehmer einen Gegestand zur Verfügung. Der Leasing-Nehmer muss dem Leasing-Geber dafür eine monatliche Rate zahlen. Der Leasing- Geber bleibt der rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer. Er nimmt somit den Leasing Gegenstand in seine Bilanz auf. Sobald der Leasing Vertrag abgelaufen ist, nimmt der Leasing-Geber den Gegenstand wieder zurück in seinen Besitz. Leasing Vertäge sind besonders beliebt in der Automobilbranche.
Beispiel Leasing
Firma X möchte einen Drucker leasen. Sie wendet sich an den Hersteller des Objektes und erfragt Rabatte, Skonti und Vergünstigungen. Um einen Leasing-Vertrag eingehen zu können, muss Firma X einen Vertrag mit einer Leasing-Gesellschaft aushandeln. Firma X verpflichtet sich zur regelmäßigen Ratenzahlung und die Leasing-Gesellschaft zur Beschaffung und Vermietung des Druckers. Da die Leasing-Gesellschaft die Rechnung bezahlt, wird sie Eigentümer des Druckers. Firma X kann dann gegen monatliche Ratenzahlung den Drucker nutzen.
Bilanzneutralität
Der Leasing-Nehmer hat eine neutrale Bilanz, da er weder Investitionsobjekt noch Verbindlichkeiten in seine Bilanz aufnimmt. Die Leasingraten tauchen in der Gewinn- und Verlustrechnung auf.
Immobilien Leasing
Auch in der Immobilienbranche kommt es zu Leasing-Verträgen. Eine Leasing-Gesellschaft kauft ein Grundstück und schließt einen Vetrag mit einem Leasing-Nehmer ab, für Leasing des Grundstücks inklusive Gebäude.
Vorteile:
Die Vorteile beschränken sich in der Regel auf Unternehmen. Privatleute haben oft keine Vorteile.
- Bilanzneutralität
- laufend neue Modelle, vor allem bei KFZ und EDV Maschinen
- kein großer Verwaltungsaufwand
- Eigenkapitalschonung
- Schonung der Liquidität
Nachteile:
- Falls beim Leasing-Nemher Liqueiditätsprobleme auftauchen, hat er nicht die Möglichkeit den Gegenstand zu verkaufen, das es sich nicht um sein Eigentum handelt.
- Kommt es zum Verlust oder Diebstahl des Gegenstandes, fallen Gebühren und Schadensersatzzahlungen für den Leasing-Nehmer an.