Partiarisches Darlehen
Das partiarisches Darlehen hat keinen festen Zinssatz. Festgelegt ist aber, dass es eine Gewinnbeteiligung des Darlehens gibt. Die stille Gesellschaft ist ebenfalls am Gewinn beteiligt. Der stille Gesellschafter hat allerdings das zusätzliche Recht einen Einblick in die Jahresbilanz zu verlangen. Das partiarische Darlehen ist von einer Verlustbeteiligung ausgeschlossen.
Beispiel Partiarisches Darlehen
Vorteile:
– Zufluss von Kapital für den Kreditnehmer
– Die Verzinsung liegt meist deutlich über denen
für alternative Kapitalanlagen.
– Gesellschafter sind nicht voll haftbar.
– Es werden keine Anteile eines Unternehmens abgegeben.
– Die Verzinsung ist abhängig vom Gewinn des Unternehmens.
– Bankenunabhängigkeit
Nachteile:
– Durch eine Außenbeteiligung erhält ein Dritter Einblicke in das Unternehmen.
– Steht das Kreditnehmerische Unternehmen finanziell schlecht dar,
muss es trotzdem den Kreditgeber am Gewinn beteiligen, was zu unangenehmen
Verlusten führen kann.