Einfuhrumsatzsteuer
Man spricht von der Einfuhrumsatzsteuer in dem Zusammenhang, wenn Waren aus einem Drittland nach Deutschland importiert werden. Bei diesen Ländern
Mehr InfosBei Steuern handelt es sich gem. § 1 AO um eine Geldleistung. Sie stellen keine Gegenleistung für eine besondere Leistung dar. Zur Erzielung von Einnahmen werden sie allen Leistungsverpflichteten auferlegt, und zwar vom öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen. Steuern müssen nicht immer einen bestimmten Zweck erfüllen, sondern können auch für den Nebenzweck eingesetzt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein bestimmtes Verhalten der Steuerpflichtigen erzielt werden soll. So ist es unter anderem bei der Energiesteuer der Fall. Diese wird von den Steuerpflichtigen direkt an den Tankstellen entrichtet, wenn sie den Kraftstoff kaufen. Die Steuer ist im Preis enthalten und dient dazu, den allgemeinen Kraftstoffverbrauch zu verringern, um die Umwelt zu schonen.
Man spricht von der Einfuhrumsatzsteuer in dem Zusammenhang, wenn Waren aus einem Drittland nach Deutschland importiert werden. Bei diesen Ländern
Mehr InfosJedes Land hat seine eigene Steuergesetzgebung, sodass beispielsweise in Deutschland andere Steuern erhoben werden als in Frankreich oder Italien. Es
Mehr InfosAus § 4 Abs. 1 EStG ergibt sich der Betriebsvermögensvergleich zur Ermittlung des steuerlichen Gewinns. Bei diesem steuerlichen Gewinn handelt
Mehr InfosBei „Betriebsvermögen“ handelt es sich um einen steuerrechtlichen Begriff. Aus § 4 Abs. 1 EStG geht beispielsweise hervor, dass der
Mehr InfosBei einer Betriebsspaltung handelt es sich um den Fakt, bei dem das Unternehmen in ein Betriebsunternehmen sowie ein Besitzunternehmen aufgespaltet
Mehr InfosFür die Ermittlung der Bemessungsgrundlage zur Körperschaftssteuer werden mehrere Schritte angewendet. Hierfür ist der § 7 Abs. 1 KStG relevant.
Mehr InfosAls Abgeltungssteuer müssen Privatanleger eine Kapitalertragssteuer bezahlen, wenn sie Kapitalerträge erzielen. Diese können beispielsweise durch Dividenden oder Zinseinkünfte entstehen. Voraussetzung
Mehr InfosEhegatten haben nach § 26 EStG die Möglichkeit, zwischen der Einzelveranlagung sowie der Zusammenveranlagung zu wählen. Als Voraussetzung für die
Mehr InfosFür die 4 Überschusseinkunftsarten gilt das sogenannte Zuflussprinzip. Geregelt ist dies in § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG. Demzufolge
Mehr InfosDas zu versteuernde Einkommen wird als „zvE“ bezeichnet. Geregelt ist es in den §§ 2 Abs. 5 EStG sowie 32a
Mehr InfosDer sogenannte Verlustabzug wird in § 10d EStG geregelt. Angenommen, nach dem horizontalen und vertikalen Verlustausgleich bleiben negative Einkünfte bestehen.
Mehr InfosDurch die Finanzbehörden erfolgt eine Festsetzung der Steuer mittels Steuerbescheid. Die Regelungen hierzu ergeben sich aus § 155 Abs. 1
Mehr InfosBei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens können Sonderausgaben abgezogen werden, und zwar vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Es kann jedoch
Mehr InfosSofern Tätigkeiten nicht mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt werden, bezeichnet man diese im Steuerrecht als Liebhaberei. Sie bleiben steuerlich unberücksichtigt. Beispiel
Mehr InfosDer Einspruch ist ein sogenannter Rechtsbehelf. Er ist nach § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO gegen Verwaltungsakte
Mehr InfosFür die Einkommensteuer kommen 7 Einkunftsarten in Betracht, und zwar: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (siehe §§ 13 und 14
Mehr InfosEinkünfte aus selbstständiger Arbeit sind in den § 2 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 18 EStG geregelt.
Mehr InfosDie Regelungen über die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ergeben sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Es handelt
Mehr InfosDie sogenannten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind in den § 2 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit §
Mehr InfosHinsichtlich der Einkommensteuerpflicht muss zwischen der beschränkten und der unbeschränkten Steuerpflicht unterschieden werden. Was bedeutet „unbeschränkte Steuerpflicht“? Die Voraussetzungen für
Mehr InfosAlle natürlichen Personen müssen auf ihr Einkommen die sogenannte Einkommensteuer entrichten. Somit sind auch Einzelunternehmer, Komplementäre und Kommanditisten der Kommanditgesellschaft
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