Betriebsstätte
In § 12 AO wird definiert, worum es sich bei einer Betriebsstätte handelt. Und zwar handelt es sich dabei um
Mehr InfosBei Steuern handelt es sich gem. § 1 AO um eine Geldleistung. Sie stellen keine Gegenleistung für eine besondere Leistung dar. Zur Erzielung von Einnahmen werden sie allen Leistungsverpflichteten auferlegt, und zwar vom öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen. Steuern müssen nicht immer einen bestimmten Zweck erfüllen, sondern können auch für den Nebenzweck eingesetzt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein bestimmtes Verhalten der Steuerpflichtigen erzielt werden soll. So ist es unter anderem bei der Energiesteuer der Fall. Diese wird von den Steuerpflichtigen direkt an den Tankstellen entrichtet, wenn sie den Kraftstoff kaufen. Die Steuer ist im Preis enthalten und dient dazu, den allgemeinen Kraftstoffverbrauch zu verringern, um die Umwelt zu schonen.
In § 12 AO wird definiert, worum es sich bei einer Betriebsstätte handelt. Und zwar handelt es sich dabei um
Mehr InfosAlle Regelungen zu den Betriebsausgaben befinden sich in § 4 Abs. 4 EStG. Es handelt sich hierbei um Aufwendungen, die
Mehr InfosDie außergewöhnlichen Belastungen finden ihre Regelungen im § 33 EStG. Es handelt sich dabei um größere Aufwendungen, die zwangsläufig entstehen.
Mehr InfosIn der Abgabenordnung finden sich alle Regelungen, die sich auf einige oder alle Steuerarten beziehen. Ein Beispiel hierfür wäre das
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