Termingeschäfte
Bei einem Termingeschäft wird an dem Tag des Vertragsschlusses sowohl die Bedingungen festgelegt als auch ein Termin, an dem die festgelegten Kursbedingungen erfolgen. Es kann sich dabei um die Abnahme und Lieferungen von Waren handeln oder um Devisen und Wertpapiere. Bei Termingeschäften wird zwischen unbedingten und bedingten Termingeschäften unterschieden. Termingeschäfte haben immer gemeinsam, dass der Vertragsabschluss und die Vertragserfüllung auseinander fallen.
Beispiel Termingeschäfte
Termingeschäfte können unbedingte oder bedingte Termingeschäfte sein.
Unbedingte Termingeschäfte müssen von beiden Vertragspartnern verpflichtend eingehalten und zum vereinbarten Termin erfüllt werden. Hierunter zählen Futures an der Börse und Swaps.
Bedingte Termingeschäfte sind weniger bindend als unbedingte Termingeschäfte. Hierbei ist der Vertrag für Änderungen offen so hat beispielsweise ein Partner das Recht das Geschäft verfallen zu lassen. Hierunter zählen häufig Optionen.
Typische Termingeschäfte sind Geschäfte mit Waren wie Agrarrohstoffen, wie zum Beispiel Kaffee, Zucker und Kakao.
Termingeschäfte dienen der Absicherung gegen mögliche Kursschwankungen der Basiswerte. Der Käufer rechnet mit einer Preiserhöhung in der Zukunft und möchte sich durch ein Termingeschäft zu bestimmten Konditionen festlegen, um beim Weiterverkauf Gewinn zu machen. Der Verkäufer hingegen hofft auf zukünftig sinkende Kurse.
In Deutschland sind Termingeschäfte auf Börsengeschäfte beschränkt. 1931 wurden Termingeschäfte in Deutschland sogar komplett untersagt. Seit 1970 dürfen an deutschen Börsen wieder Termingeschäfte abgeschlossen werden, jedoch mit Ausnahme von Warentermingeschäften. Außerdem sichern sich Unternehmen gegen den Verfall einer Währung ab.
Beispiel:
Familie Müller kauft ein Sofa in einem Möbelhaus, dieses kann aber erst in einem Monat geliefert werden. Das Möbelhaus verpflichtet sich das Sofa zu dem Zeitpunkt an Familie Müller zu liefern zu dem heutigen Preis und Zustand. Der Käufer hinterlegt eine Anzahlung und verpflichtet sich die restliche Summe des heutigen Warenpreises bei der Lieferung zu zahlen.
1. Swaps: Ein (Zins)Swap ist eine Vereinbarung, die den Tausch von Zinsverbindlichkeiten bestimmt.
2. Futures sind Derivate, Derivate sind Finanzinstrumente, die aus anderen Anlageobjekten abgeleitet werden.
3. Optionen sind Derivate, Derivate sind Finanzinstrumente, die aus anderen Anlageobjekten abgeleitet werden.