Vorzugsaktie
Vorzugsaktien haben viele Ähnlichkeiten mit Stammaktien. Vorzugsaktionäre haben jedoch in der Regel, im Gegensatz zu Stammaktionären, kein Stimmrecht bei der Hauptversammlung der Gesellschaft. Jedoch haben sie Sonderrechte wie zum Beispiel eine bevorzugte, sprich höhere Dividendenzahlung.
Beispiel Vorzugsaktie
Beispiel:
Das Unternehmen X hat im vergangenen Jahr einen Jahresüberschuss von 1 Million Euro erwirtschaftet. Es wird beschlossen eine Gewinnausschüttung in Höhe von einer halben Million Euro vorzunehmen. Die Hauptversammlung entscheidet hierüber, bei der die Vorzugsaktionäre kein Stimmrecht haben. Stammaktionäre erhalten eine Dividende in Höhe von einem Euro pro Aktie, während die Vorzugsaktionäre 1,50 Euro pro Aktie erhalten.